Gründung ganz praktisch erklärt
Sie haben die Idee, Sie haben die Mitstreiter(innen), die Genossenschaft als Rechtsform ist Ihnen grundsätzlich bekannt: Dann kann es losgehen!
Kaufmännische Grundlagen
Mit der Genossenschaft wird ein Unternehmen gegründet. Wie bei jeder Unternehmensgründung kann dies nur mit fundierter und sorgfältiger Planung des unternehmerischen Konzepts gelingen.
Die Erarbeitung eines Businessplans gehört deshalb zu den wichtigsten Vorbereitungsarbeiten für die Genossenschaftsgründung. Wie der ganz einfach aussehen kann? Sehen Sie sich einmal dieses Muster an!
Das wirtschaftliche Konzept ist auch eine wichtige Grundlage für das Gründungsgutachten durch den Prüfungsverband, für Gespräche mit Banken und Geschäftspartnern.
Rechtlicher Rahmen
Die Satzung ist die Verfassung der Genossenschaft und regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft. Neben einigen zwingend notwendigen Satzungsinhalten können zahlreiche individuelle Regelungen getroffen werden, um die Satzung individuell auf das Gründungsvorhaben abzustimmen.
Diese Regelungen vereinbaren die Mitglieder selbst und legen sie in der Satzung gemeinsam fest. Lassen Sie uns die Satzung mit unseren Gründungsberatern gemeinsam erstellen: Dann ist sichergestellt, dass Ihre Ideen und der formelle Rahmen schnell zusammengefasst sind. Wir haben die Muster und Beispiele für Ihre Gründung.
Gründungsversammlung
Die Genossenschaft stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes überprüft der Verband im Interesse der Mitglieder und Gläubiger die neu gegründete Genossenschaft.
Schwerpunkte des Gründungsgutachtens sind die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Genossenschaft, die rechtlichen Grundlagen (Satzung) und die Effektivität der Mitgliederförderung. Nach der erfolgreichen Gründungsprüfung wird die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand der Genossenschaft.
Gründungsgutachten
Die Genossenschaft stellt einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes überprüft der Verband im Interesse der Mitglieder und Gläubiger die neu gegründete Genossenschaft.
Schwerpunkte des Gründungsgutachtens sind die wirtschaftliche Tragfähigkeit, die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Genossenschaft, die rechtlichen Grundlagen (Satzung) und die Effektivität der Mitgliederförderung. Nach der erfolgreichen Gründungsprüfung wird die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen. Die Anmeldung erfolgt durch den Vorstand der Genossenschaft.
Gründungsberatung
Der RVWL unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um den Gründungsprozess. Sie finden Ihren persönlichen Ansprechpartner hier!
Sie werden durch alle Phasen der Gründung persönlich begleitet, so wird aus der Idee schnell Ihre Genossenschaft!